Coronazeit: Aktuelle Regelungen zu Miete, Pacht und Wohneigentum
Die Bundesregierung hat Anordnungen getroffen, welche die Folgen und Auswirkungen der Coronapandemie für Mieter und Pächter sowie für Wohnungseigentümer abmildern sollen.
Wie in jedem Jahr werden auch mit dem Jahresbeginn 2021 neue Gesetze und Regeln ihre Wirksamkeit entfalten. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab.
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an zahlen Käuferinnen und Käufer von Wohnimmobilien nicht mehr als die Hälfte der Maklerprovision.
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland, enthält nun aber doch die umstrittene Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Die Frist für das Baukindergeld verlängert sich um drei Monate bis zum 31. März 2021. Davon profitieren Bürger mit Kindern, die einen Kaufvertrag unterzeichnen, eine Baugenehmigung erhalten oder mit einem Bauvorhaben beginnen.
Die Wohnungsbauprämie steigt zum 1. Januar 2021. Die Förderung und die Einkommensgrenzen werden deutlich angehoben. Künftig profitieren davon mehr Bürger.
Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) treten am 1.1.2021 in Kraft. Künftig wird es keine verbindlichen Mindest- oder Höchsthonorarsätze mehr geben. Die Honorare für Planerleistungen sollen nach dem Willen des EuGH frei vereinbar sein.
Weitere Gesetze betreffen Vereinfachungen bei Anträgen für Familienleistungen, die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, Vorgaben für den neuen Personalausweis und die Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen.
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